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Internet über den Handyvertrag: Router- und MultiSIM-Nutzung sind erlaubt

Über mein neues Heimnetzwerk mit Nest WiFi Pro, Ethernet-Backhaul und über 5G habe ich schon ausführlich berichtet. Ich bin nämlich umgezogen und an der neuen Adresse liegt nur Kabel, was ich lieber nicht nutzen möchte, mal ganz abgesehen vom Kostenaspekt. Bei der Telekom verbrauchen wir seitdem durchschnittlich 2TB im Monat über eine MultiSIM.

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In meinem Fall ist die Kostenrechnung extrem attraktiv: Mein Unlimited-Tarif läuft sowieso schon seit einigen Monaten und kostet effektiv 16€ im Monat. Die Nutzung der MultiSIM ist kostenlos. So spare ich letztendlich die gesamten Kosten für Heiminternet ein, abgesehen von der Hardware, also dem neuen 5G-Modem. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Diese Frage und noch ein paar weitere klären wir in den folgenden Absätzen!

Datenverbrauch, Routernutzung und Kündigung durch den Anbieter

Klären wir erst einmal die folgende Frage: Kann der Anbieter mir verbieten, meine SIM-Karte in einen Router zu stecken? Nein. Das liegt an der sogenannten Endgerätefreiheit, festgelegt in Artikel 3 der EU-Verordnung 2015/2120:

Endnutzer haben das Recht, […] Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.

Das hat auch der Bundesgerichtshof bestätigt: Im Mai 2023 hat er eine Klausel von O2 gekippt, nach der Unlimited-Tarife nicht in stationären LTE-Routern genutzt werden durften (Urteil vom 4. Mai 2023, Az. III ZR 88/22).

Der Anbieter kann euch also nicht vorschreiben, die SIM-Karte in ein Smartphone, ein Tablet oder einen Router zu stecken. Ihr habt die freie Wahl. Ein bisschen anders sieht es leider bei der Datennutzung aus. So richtig sinnvoll ist ein Mobilfunktarif als Heiminternetersatz wohl nur mit unbegrenztem Datenvolumen. Anbieter wie 1&1 haben in der Vergangenheit jedoch Kunden bei hohem Verbrauch gekündigt, hier mit einer recht lustigen Begründung:

Ihr Verbrauchs­verhalten ging wieder­kehrend und anhal­tend noch weit über eine die übliche Nutzung bereits über­stei­gende exzes­sive Nutzung hinaus.

Dafür hat der Anbieter eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale NRW kassiert. Weil 1&1 nicht reagiert hat, folgte die Klage, und das Oberlandesgericht Koblenz hat die Klausel zur „exzessiven Nutzung“ im Juli 2026 für unwirksam erklärt. Schon im Mai 2026 hat das Oberlandesgericht Bamberg gegen O2 entschieden: In den Vertragsbedingungen von Mobile Unlimited Max und Unlimited Smart stand eine Klausel, nach der O2 auch während der Mindestlaufzeit jederzeit mit einem Monat Frist kündigen durfte. Auch die ist unwirksam. Vereinzelt lesen wir immer noch von derartigen Kündigungen. Mittlerweile haben aber viele Anbieter erkannt, dass „unbegrenzt“ tatsächlich „unbegrenzt“ bedeutet und eine Vertragsbindung in der Regel für beide Vertragspartner gilt.

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Zulässig ist hingegen eine ordentliche Kündigung, also dass euch der Anbieter zum Beispiel nach 24 Monaten rausschmeißt. Als Sparfuchs will man das aber ja eigentlich sowieso, um wieder in den Genuss der Neukundenboni zu kommen.

Also, nochmal zusammengefasst: Die Endgerätefreiheit gilt, kann vom Anbieter auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden, wie es O2 versuchte. Je nach Verbrauch kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit eine ordentliche Kündigung auf euch zukommen. Uns ist das im Team trotz täglicher Arbeit 100% im Homeoffice über den 5G-Router bei O2 seit mehreren Jahren nicht passiert. Einfach während der Laufzeit rausschmeißen kann euch der Anbieter allerdings nicht, was jedoch nicht bedeutet, dass manche es nicht trotzdem versuchen.

Unlimited, Unlimited on Demand oder Unlimited mit Tempobremse

Wenn ihr einen Handytarif als Festnetz-Ersatz nutzen wollt, solltet ihr euch für einen Tarif ohne Datenbeschränkung beziehungsweise Drosselung entscheiden. Je nach Geldbeutel stehen verschiedene Optionen zur Wahl. Dabei ist die klassische, echte Unlimited-Flat die komfortabelste Lösung.

Außerdem liefern solche Verträge euch die maximale Geschwindigkeit. Die geht in Städten sogar oft über die rund 300Mbit/s hinaus, welche die meisten Anbieter versprechen. Wenn ihr das nicht braucht, sind Unlimited-Tarife mit Tempobremse beziehungsweise dauerhafter Drosselung vielleicht etwas für euch. O2 staffelt seine Unlimited-Tarife zum Beispiel nach 15Mbit/s, 100Mbit/s und 300Mbit/s.

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Eine weitere Möglichkeit sind sogenannte On-Demand-Tarife. Die sind oft noch günstiger, allerdings müsst ihr, nachdem ihr eine Grenze von meist 50GB im Monat überschritten habt, neues Volumen in kleinen Schritten manuell nachbuchen. Solltet ihr Spaß daran haben, eine Automatisierung zu bauen, könnt ihr vielleicht ein bisschen Geld sparen. Ansonsten würden wir On-Demand-Tarife nicht für die Nutzung im Router empfehlen.

Ich persönlich verwende die MultiSIM eines echten Unlimited-Tarifs, des Telekom Magenta Mobil XL Young. So habe ich die Hauptkarte in meinem Smartphone, das Anrufe annimmt. Bei der MultiSIM im Router habe ich die Anruffunktion der SIM-Karte deaktiviert. Bei der Telekom ist eine MultiSIM schon ab dem Magenta Mobil L inklusive, bei vielen anderen Anbietern kostet jede zusätzliche Karte extra. Wer unter 28 ist, bekommt den Magenta Mobil L Young mit unbegrenztem Datenvolumen gerade für effektiv 19,95€ im Monat, die MultiSIM ist auch dort kostenlos dabei. Und bei manchen Anbietern gibt es kein unbegrenztes Datenvolumen, selbst wenn die Hauptkarte das bietet. Die sogenannte OneNumber-Karte (die Multi-SIM des Anbieters) von Vodafone kommt zum Beispiel nur mit 50GB.

Router oder Handy-Hotspot: Mit dieser Hardware klappt es besser

Einfach nur die SIM-Karte macht noch kein Internet. Ich habe mich für die ZTE HyperBox MC801A entschieden, die LTE und 5G unterstützt und mir aktuell in Magdeburg 800Mbit/s ins Haus liefert. Hier kann es sich lohnen, gebraucht nach 5G-Routern ohne SIM-Lock zu suchen. Denn über den Hotspot des Smartphones macht es keinen Spaß.

Entweder ihr verwendet euer Hauptgerät, das mit der Zeit und bei hoher Auslastung heiß wird. Für den Akku ist das auf Dauer auch nicht toll. Ein altes Gerät, das dauerhaft am Kabel hängt, ist grundsätzlich eine Option. Wenn ihr mehr als eine Handvoll Geräte in euer Netzwerk einbinden wollt, stoßt ihr aber schnell an Grenzen.

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Unsere Empfehlung: Kauft euch direkt einen guten 5G-Router. Davor lohnt es sich, die Testkarten der Anbieter zu bestellen und im eigenen Smartphone auszuprobieren. So habt ihr schon einen guten Richtwert, was bei euch ankommt, wenn es dann ernst wird. Achtet dabei auch darauf, nicht nur zu schwach ausgelasteten Zeiten zu testen. 5G ist ein Shared Medium und wird langsamer, wenn viele Leute die Zelle auslasten.

Günstige Unlimited-Tarife? Der Black Friday steht schon vor der Tür!

Die besten Preise für Tarife, also auch für Unlimited-Tarife, haben wir zuletzt um den Black Friday herum beobachten können. Letztes Jahr gab es entsprechende Deals für 30€/Monat im Telekom-Netz. Über Freenet waren es sogar nur 25€ im Monat.

Zu unseren Vertragsdeals

Behaltet also vor allem im November und Dezember unsere Vertragsdeals ganz genau im Auge, um kein Angebot für einen Unlimited-Vertrag als Festnetz-Ersatz zu verpassen.

Unsere Einschätzung

LTE und 5G als Ersatz für den Festnetztarif zu verwenden, ist in Deutschland nicht verboten. Die Endgerätefreiheit erlaubt es euch, SIM-Karten in ein beliebiges Endgerät zu stecken, was auch Router nicht ausschließt. Einige Anbieter werden bei sehr hohem Verbrauch ordentlich kündigen. Eine außerordentliche Kündigung wäre unserer Auffassung nach aber nicht gültig.

Damit all das funktioniert, müsst ihr also ein paar Punkte beachten. Ihr solltet die Upload- und Downloadgeschwindigkeit an eurem Standort prüfen, euch für einen passenden Tarif entscheiden und euch einen Router zulegen. Bei mir läuft ein solches Setup seit ein paar Monaten ohne Probleme und auch Joscha nutzt Mobilfunk schon seit vielen Jahren für seinen gesamten Haushalt!

Quellen

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