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EU-Label für Smartphones: Was hat es nach anderthalb Jahren gebracht?

Im April 2025 haben wir uns das damals noch neue EU-Label für Smartphones angesehen und am Ende ein Versprechen gegeben: In einem Jahr schauen wir nochmal drauf. Daraus sind anderthalb geworden. Das Label klebt seit dem 20. Juni 2025 an jedem neuen Handy in der EU, also lösen wir das Versprechen jetzt ein.

EU-Label für Smartphones in der Hand

Das Ergebnis vorweg: Nur wenige Felder auf diesem Label sagen wirklich etwas über das Gerät aus. Der Rest zeigt euch überwiegend, was der Gesetzgeber ohnehin als Minimum verlangt. Was damals drinstand, könnt ihr in unserer ersten Übersicht zum EU-Label nachlesen.

Gehen wir das Ding von oben nach unten durch.

Aufbau des EU-Labels für Smartphones

Energieeffizienz von A bis G

Ausgerechnet die Klasse, für die sich beim Handykauf kaum jemand interessiert, ist der brauchbarste Teil des Labels. Der Grund steht in der Ökodesign-Verordnung, genauer gesagt steht er dort nicht: Für die Energieeffizienz hat die EU kein Minimum festgelegt, ebenso wenig für die Akkulaufzeit pro Zyklus, aus der die Klasse berechnet wird.

Bei Akkuzyklen und Sturzfestigkeit gibt es dagegen eine gesetzliche Untergrenze, und genau deshalb sehen diese Felder bei fast allen Geräten gleich aus. Bei der Effizienz kann sich ein Hersteller hingegen auszeichnen oder blamieren.

Hinweis

Aussagekräftig: Kein gesetzliches Minimum, deshalb unterscheiden sich Smartphones hier wirklich.

Akkulaufzeit pro Zyklus

Hier wurde es schon am ersten Tag albern. Kurz nach dem Start im Juni 2025 hatten die sieben Smartphones mit der längsten Laufzeit in der EU-Datenbank exakt denselben Wert: 166 Stunden und 39 Minuten. Die Akkus dieser Geräte reichten von 15.000 bis 33.000mAh.

Manipuliert hat das niemand, es war eine Obergrenze im Eingabefeld. Das Magazin Techbook hat nachgefragt, die EU-Kommission hat den Fehler eingeräumt und die Grenze später auf 384 Stunden und 54 Minuten angehoben. Entdeckt hat den Unsinn also ein Journalist, keine Kontrolle.

Hinweis

Datenpanne: Kurz nach dem Start hatten die sieben Spitzenreiter wegen einer Obergrenze im Eingabefeld dieselbe Laufzeit. Die Angabe stammt vom Hersteller, vor der Veröffentlichung prüft sie niemand.

Akku-Lebensdauer in Zyklen

Diese Zahl klingt nach einem Qualitätsmerkmal. Vorgeschrieben sind für Smartphones 800 Zyklen, nach denen der Akku noch 80 Prozent Restkapazität haben muss. Wer darunter liegt, darf in der EU gar nicht erst verkaufen.

Spannender ist eine zweite Schwelle, die auf dem Label nirgends auftaucht: 1.000 Zyklen. Das sind gerade mal 200 mehr als das Minimum, für den Hersteller ist diese Schwelle aber richtig viel wert. Warum, steht im nächsten Abschnitt.

Hinweis

Nur Minimum: 800 Zyklen muss jedes Smartphone schaffen, das in der EU verkauft wird. Für euren Vergleich taugt die Zahl kaum, für den Hersteller zählt die Schwelle von 1.000 Zyklen.

Schutz vor Staub und Wasser

Jetzt wird es richtig kurios. Die Ökodesign-Verordnung verpflichtet Hersteller, sieben Jahre lang Ersatzteile bereitzustellen, und zwar für Reparaturbetriebe und für euch als Endnutzer. Der Akku steht ausdrücklich auf dieser Liste.

Es gibt aber eine Ausnahme. Den Akku dürfen Hersteller ausschließlich Fachbetrieben vorbehalten, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: mindestens 83 Prozent Restkapazität nach 500 Zyklen, mindestens 1.000 Zyklen bei noch 80 Prozent und ein Schutz nach IP67.

Wer sein Handy also dicht genug konstruiert und einen haltbaren Akku einsetzt, darf es vor euch zukleben. Die IP-Angabe auf dem Label ist damit nicht nur ein Schutzversprechen, sondern auch eine Eintrittskarte, euch den Akkuwechsel zu verweigern. 😉

Smartphone-Akku beim Ausbau

Dazu kommt eine zweite Merkwürdigkeit, die uns beim Oppo Find X10 Pro Max aufgefallen ist: IP69 lässt sich auf dem Label überhaupt nicht darstellen. Die Tabelle der Label-Verordnung kennt beim Wasserschutz nur die Ziffern 0 bis 8, eine 9 gibt es dort nicht. Ein Handy, das den IP69-Test besteht, erscheint im EU-Datenblatt höchstens mit IP68. Oppo schreibt das beim Vorgänger Find X9 Pro auf der deutschen Produktseite sogar selbst in eine Fußnote: Das Gerät bestehe den IP69-Test, ausgewiesen werde aus regulatorischen Gründen nur IP68.

Hinweis

Mit Haken: IP67 und ein haltbarer Akku erlauben es dem Hersteller, den Akkutausch Fachbetrieben vorzubehalten. IP69 kann das Label gar nicht darstellen, dort steht dann höchstens IP68.

Reparierbarkeit von A bis E

Das war vor anderthalb Jahren der Punkt, den wir am positivsten gesehen haben. Die Zwischenbilanz ist ernüchternd.

iFixit und Right to Repair Europe haben im Juni 2026 rund 2.300 Einträge in der EU-Datenbank geprüft. Etwa 80 Prozent der Smartphones erfüllen die Informationspflichten nicht, nur rund 18 Prozent der hinterlegten Links führen tatsächlich zu Reparaturanleitungen oder Ersatzteilpreisen.

Die Note steht also auf dem Label, die Anleitung dahinter fehlt bei vier von fünf Geräten.

Geöffnetes Fairphone 6

Hinweis

Infos fehlen: Die Note steht auf jedem Label, bei rund 80 Prozent der Smartphones fehlen aber die vorgeschriebenen Reparaturinfos dahinter.

Sturzfestigkeit und Kratzfestigkeit

45 Stürze ohne Funktionsverlust muss jedes Smartphone in der EU überstehen, das Display muss Härtegrad 4 auf der Mohs-Skala aushalten. Auch hier bekommt ihr auf dem Label eine Note von A bis E auf einen Mindeststandard obendrauf, den ohnehin jedes verkaufte Gerät erfüllt.

Smartphone-Rahmen mit Macke nach einem Sturz

Hinweis

Nur Minimum: 45 Stürze und Härtegrad 4 schafft jedes Gerät, das verkauft werden darf. Die Note obendrauf hilft beim Vergleichen wenig.

Fünf Jahre Updates, bei wirklich jedem

Auf praktisch jedem Datenblatt stehen fünf Jahre Update-Zusage, bei Samsung genauso wie beim No-Name-Outdoor-Handy. Kein Zufall: Fünf Jahre sind das gesetzliche Minimum. Diese Angabe findet sich übrigens nicht auf dem Label selbst, sondern nur im Datenblatt. Gezählt wird dabei ab dem Verkaufsende und nicht ab dem Marktstart, was die Angabe noch schwerer vergleichbar macht, als sie ohnehin ist.

Die freiwilligen Update-Versprechen der Hersteller bleiben davon unberührt und sind weiterhin die aussagekräftigere Angabe.

Hinweis

Nur Minimum: Fünf Jahre ab Verkaufsende sind Pflicht für alle. Aussagekräftiger sind die freiwilligen Update-Zusagen der Hersteller.

Unsere Einschätzung

Wertlos ist das Label nicht. Die Effizienzklasse funktioniert, die Ersatzteilpflicht über sieben Jahre ist ein echter Fortschritt, und dass diese Daten überhaupt zentral und maschinenlesbar existieren, war vorher undenkbar.

Der Haken ist die Kontrolle. Die Hersteller messen selbst, tragen selbst ein, und niemand prüft das vor der Veröffentlichung. In Deutschland ist die Marktaufsicht auf 16 Landesbehörden verteilt. Am Starttag stand deshalb physikalisch Unmögliches in der Datenbank, und ein Jahr später fehlen bei vier von fünf Geräten die Pflichtangaben.

Hinweis

Das EU-Label in der Bilanz

Das funktioniert:

  • Effizienzklasse ohne Mindestwert, damit wirklich vergleichbar
  • Ersatzteile sieben Jahre lang, auch für euch als Endnutzer
  • Zentrale Datenbank, alle Angaben öffentlich und maschinenlesbar

Das hakt:

  • Keine Kontrolle, die Hersteller messen und tragen selbst ein
  • Reparaturinfos fehlen bei vier von fünf Geräten
  • Die meisten Felder zeigen nur das gesetzliche Minimum
  • IP69 lässt sich nicht darstellen


Live-Umfrage
Habt ihr beim letzten Handykauf aufs EU-Label geschaut?
Ja, da schaue ich rein. Nein, noch nie beachtet.
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Und jetzt seid ihr dran: Ist euch das Label beim Kauf überhaupt aufgefallen? Habt ihr weitere Kuriositäten darin entdeckt, etwa Werte, die einfach nicht stimmen können? Schreibt es uns in die Kommentare. Wir sammeln eure Funde und schauen in einem Jahr wieder rein, dann hoffentlich mit besseren Nachrichten.

Quellen

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