Ich bin noch relativ neu im Radsport und war mir vor wenigen Monaten gar nicht bewusst, dass es Radar-Rücklichter überhaupt gibt. An meinem alten Tourenrad nutzte ich ein StVZO-konformes Lichtsystem von Rockbros für ca. 20€. Das erfüllt seinen Zweck, aber wenn ihr viel auf Wirtschaftswegen und Landstraßen ohne Radweg unterwegs seid, ist ein Radar in Kombination mit dem richtigen Fahrradcomputer ein absoluter Gamechanger für die Sicherheit.
Neben dem teuren Marktführer Garmin Varia lohnt sich der Blick auf günstigere Alternativen wie das Bryton Gardia R300. In diesem Test habe ich das iGPSport SR mini ausprobiert, das mit meinen beiden getesteten Navigationsgeräten voll kompatibel ist. Seit Tag 1 bin ich begeistert und will das Gerät nicht mehr missen, eine Sache stört mich dennoch gewaltig. Alles, was ihr vor dem Kauf zum iGPSport SR mini wissen solltet, und meine Praxiserfahrungen lest ihr im ausführlichen Testbericht.
Lieferumfang und Installation
Ihr befestigt das iGPSport SR mini Radar-Rücklicht nicht wie üblich an der Sattelstütze, sondern direkt an der Sattelschiene. Hier verschraubt ihr die mitgelieferten Montageplatten und dreht das SR mini anschließend ein. Zusätzlich liegt ein Lanyard bei, mit dem ihr das Radar-Rücklicht absichern könnt. Da ich keine Satteltasche am Bike installiert habe, sitzt das Rücklicht perfekt aufgeräumt unter dem Sattel. Wenn ihr hier keinen Platz habt, kann die Installation unpraktischer sein als der Standard über das Sattelstützrohr. Das Rücklicht ist in wenigen Minuten installiert und der Lieferumfang enthält alles, was ihr benötigt.
Einrichtung und Praxistest mit dem iGPSport SR mini Radar-Rücklicht
Ihr könnt das SR mini zunächst mit der iGPSport-App koppeln, müsst dies für die Grundfunktionen aber nicht zwingend tun. Die unterschiedlichen Lichtmodi schaltet ihr auch über den Power-Button am Gerät:
- Helles Dauerlicht: Maximale Helligkeit für allgemeine Fahrten.
- Mittleres Dauerlicht: Abgedimmt, blendfrei für Gruppenfahrten.
- Tag-Blitz (Day Flash): Helles Aufblitzen für beste Sichtbarkeit am Tag.
- Nacht-Blitz (Night Flash): Sanftes Pulsieren für Nachtfahrten.
- Komet: Kreisförmiges Lauflicht für Gruppen und Langstrecke.
- Wasserfall: Seitliches Abwärts-Blinken für Gruppen und Langstrecke.
- Nur Radar: Lichtfunktion reduziert, ideal für Tagfahrten. (blaue kleine LED zeigt Status)
- Bremslicht (Alert Mode): Blinkt automatisch bei plötzlichem Bremsen.
Ebenfalls praktisch: Das SR mini schaltet sich immer im zuletzt verwendeten Modus ein. Erstes Highlight ist der Bremslicht-Modus, der beim Bremsen, wie bei einem Auto, stark aufleuchtet oder je nach Einstellung blinkt. Dies ist standardmäßig aktiviert, lässt sich aber über die App deaktivieren. Für meine Tagesfahrten habe ich „Komet“ – das kreisförmige helle Licht – konfiguriert; das sorgt für viel Aufmerksamkeit. Die Helligkeit überzeugt und blendet bei Gruppenfahrten sogar andere, wobei der Hersteller von 30 Lumen spricht. Alle weiteren Einstellungen der App seht ihr auf den Screenshots (die Übersetzung von iGPSport ist verbesserungswürdig, aber ihr könnt die Funktionen einfach ausprobieren).
Durch die App sind natürlich auch Updates möglich. Kommen wir zum Praxistest. Das iGPSport SR mini Radar-Rücklicht wiegt 50 Gramm und ist mit Abmessungen von 77 x 31 x 21 Millimeter vergleichsweise kompakt. Die Verbindung mit meinem iGPSport-Navi verlief ohne weiteres Zutun direkt nach dem Einschalten des Rücklichts mittels ANT+/BLE. Mit IPX7 Zertifizierung ist Spritzwasser absolut kein Problem.

Akkulaufzeit des iGPSport SR mini Radar-Rücklicht
Die Laufzeit hängt stark vom Lichtmodus ab; ich kam in der Praxis auf ca. 8-10 Stunden Nutzungszeit. Wenn ihr wirklich lange Touren macht, muss das Licht jeden Abend an die Powerbank oder Steckdose. Das Laden erfolgt über USB-C und dauert etwas über 2 Stunden. Praktisch ist der automatische Standby, wodurch sich das Licht im Schuppen oder der Garage nicht unabsichtlich entlädt.
Was sagt die StVZO?
Nach § 67 StVZO sind blinkende Schlussleuchten am Fahrrad unzulässig. Wenn das Radar-Rücklicht kein K-Prüfzeichen (KBA-Zulassung) trägt, gilt es nicht als StVZO-konformes Rücklicht und ersetzt die vorgeschriebene Schlussleuchte nicht – die solltet ihr also zusätzlich montieren. Wer ein Radar StVZO-konform nutzen will, sollte zu einer zugelassenen Variante greifen (z. B. Garmin Varia RTL516); Modelle wie das RTL515 werden im Handel ebenfalls als „ohne StVZO“ geführt.
Testergebnis
Mir fehlt aktuell noch etwas die Erfahrung und damit natürlich auch der Vergleich. Doch was ich im Netz zu Konkurrenten von Garmin und Bryton gefunden habe, zeigt: Das iGPSport SR mini hat definitiv seine Daseinsberechtigung. Gerade wenn ihr das SR mini zeitweise günstig im Angebot für um die 60–70€ schießen könnt, ist es ein Schnäppchen. Aber auch für 100€ macht ihr in Bezug auf Sicherheit und Features absolut nichts falsch. Dazu ist das Rücklicht kompakt, hell und kann auch mit einem günstigen iGPSport BSC300 (zum Test) vollumfänglich genutzt werden. Im Gegensatz zur Akkulaufzeit des Navis ist die Laufzeit des Rücklichts im Vergleich zur Konkurrenz bestenfalls durchschnittlich. Die Kernfunktion “Radar” ist hingegen perfekt umgesetzt und das iGPSport SR mini Radar-Rücklicht bekommt von mir auch ohne StVZO eine glasklare Kaufempfehlung.
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Sehr guter Testbericht, dem ich zustimme! Ich habe das Radar seit 6 Wochen im Einsatz und bin sehr zufrieden.
Wegen der akustischen Warnungen kann ich ergänzen, dass man das je nach Radcomputer meines Wissens anpassen kann. Ich habe einmal einen Geoid CC600 und einen Wahoo Element Roam V2. Und beim Wahoo kann man die Warnungen meines Wissens vorübergehend stummschalten.
Jonas Andre , du schreibst von einer “rechtlichen Grauzone”. Das stimmt nicht! Es gibt äußert wenige rechtliche Grauzonen in der Straßenverkehrsordnung und diese werden für gewöhnlich schnell nach bekannt werden geschlossen. Ein blinkendes Rücklicht ist NICHT am Fahrrad erlaubt, auch nicht wenn zusätzlich ein legales Rücklicht montiert ist. Erlaubt sind blinkende Rücklichter an der Kleidung, am Helm und an Rucksäcken. Im Straßenverkehr muss dieses kein Zulassungszeichen haben, es darf jedoch andere Verkehrsteilnehmer NICHT blenden. Wenn es zu einem Unfall kommt und der andere Verkehrsteilnehmer behauptet von dem Rücklicht geblendet worden zu sein, dann müsste nicht er dies nicht einmal beweisen,… Weiterlesen »
Servus, danke für deinen Kommentar. Ich habe die Passage zur rechtlichen Einordnung korrigiert, damit das sauber ist. Die Diskussion im Detail möchte ich hier aber nicht weiter vertiefen – im Test steht der Praxiseindruck und damit verbunden eben die Sicherheit des Radfahrers im Vordergrund.
beste Grüße
Jonas
Da Ihr es als Alternative zum Garmin Varia anpreist, ist natürlich die Frage, ob es auch zu Garmin Radcomputern kompatibel ist ?
Servus, aber klar doch, es ist voll kompatibel.
Beste Grüße
Jonas
Danke 👍
Ja, ist sinnvoll, aber eh die StVZO hierzulande sowas zulässt, dürfte es noch Jahre dauern. Da es nicht StVZO-zugelassen ist, reicht kein weiteres zusätzliches StVZO-zugelassenes, es darf gar nicht betrieben werden im öffentlichen Verkehrsraum, da nicht zugelassen, auch nicht wenn ein weiteres zugelassenes Rücklicht gleichzeitig eingesetzt wird.
Danke für den Test, gerne öfters solche Gadgets testen. Ein Frage hab ich dazu: Man erkennt also optisch und akustisch (hören sollte man ein Auto aber auch so), wenn sich ein Auto nähert. So weit so gut. Aber was für ein Sicherheitsvorteil bietet es dann, ich weiß ja nicht ob ich gesehen wurde oder nicht? Nur damit ich, nachdem ich angefahren wurde sagen kann, habs kommen sehen? Ich fahre öfters nach der Spätschicht über die alte B3, hier gerade und breit, aber ohne Radweg – der geht unbegfestigt durch den Wald. Da fahren die nachts mit 120 an einem vorbei,… Weiterlesen »
Servus, danke, da wird sicher noch einiges kommen. Stimmt schon, was du sagst. Aber wenn hier ein Auto mit 100 von hinten angeschossen kommt – gerade wenn man auf dem Wirtschaftsweg nebeneinander fährt –, hört man das oft zu spät. Da ist die akustische Warnung Gold wert, damit man rechtzeitig Platz machen kann. Mir geht es da primär um meinen Selbstschutz 😁. Das wilde Aufblinken sorgt zusätzlich dafür, dass Autofahrer einen definitiv wahrnehmen. Ich sehe beides als massiven Sicherheitsgewinn. Schade nur, dass die Bürokratie so langsam arbeitet – bis Blinklichter hier erlaubt sind, wird es wohl noch dauern. Beste Grüße… Weiterlesen »