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Glasfaserausbau wird zur Chefsache: Gesetzentwurf der Bundesregierung ist da

Die Bundesregierung hat Ende September einen Gesetzentwurf vorgestellt, mithilfe dessen der Glasfaserausbau in Deutschland beschleunigt werden soll. Auch beim Mobilfunkausbau soll es vorangehen. Zu diesem Zweck sollen das Telekommunikationsgesetz geändert und bürokratische Hürden abgebaut werden. Ein zentraler Punkt ist das Recht auf Vollausbau.

Während für die Bundesregierung der schnelle und flächendeckende Glasfaserausbau eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte dieser Zeit ist, lesen wir aus unserer Leserschaft und anderen Online-Communities immer wieder Kritik: DSL oder Kabel reiche ja aus und sei viel günstiger als Glasfaser.

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Die Bundesregierung sieht hingegen „vorrangig (…) einen wettbewerblichen Marktprozess“. Außerdem soll die Bundesnetzagentur zukünftig Transparenzpflichten gegen den ehemals staatlichen Monopolisten Telekom verhängen können, um die Wettbewerber zu schützen.

Wir haben die wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus dem Gesetzentwurf für euch zusammengefasst. Alle Details lest ihr in den folgenden Absätzen!

Gesetzentwurf zum Mobilfunk- und Glasfaserausbau in Deutschland

Der Entwurf des TK-Änderungsgesetzes soll einerseits die nationale Gesetzeslage an EU-Vorgaben zum Breitbandausbau anpassen, andererseits aber den Rückbau des historisch gewachsenen Kupfernetzes in Deutschland regulieren. Wichtiger ist natürlich der Ausbau:

So soll das Wegerecht reformiert werden, unter anderem durch eine zeitliche Frist für das reguläre Zustimmungsverfahren zum Verlegen von Glasfaserkabeln in öffentlichen Wegen. Wenn die Behörde schweigt, soll dies zukünftig als Zustimmung zu verstehen sein.

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Für zeitlich überschaubare Ausbauvorhaben soll das Verfahren sogar abgeschafft werden. Nur, wenn die Behörde den Ausbau stoppen will, muss sie dann aktiv eingreifen. Ähnliche Entbürokratisierungsmaßnahmen sollen auch für den Anschluss von Gebäuden kommen.

Die Änderungen sollen noch weiter gehen: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält einen Paragraphen, der ein sogenanntes Durchgriffsrecht für Unternehmen in Bezug auf die gebäudeinterne Verkabelung in Aussicht stellt.

Ein Gigabit-Grundbuch soll Doppelausbauten verhindern. Zudem sollen neue Regeln den Ausbau von Bahntrassen mit schnellem Mobilfunk vereinfachen. Von diesen Maßnahmen verspricht sich die Bundesregierung Kostensenkungen.

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Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf Vorgaben zur Migration des Kupfernetzes. Mithilfe eines Migrationsplans sollen ausbauende Unternehmen abschätzen können, wann sie mit der bestehenden Kupferinfrastruktur nicht mehr konkurrieren müssen. Dies soll vor allem dafür sorgen, dass die Telekom als Betreiberin des Kupfernetzes in Deutschland keinen Vorteil beim Glasfaserausbau hat.

Der zentrale Punkt ist die symmetrische Open-Access-Regulierung: Sie stellt sicher, dass Kunden nach dem Aufbau der Glasfaser aus mehreren Anbietern wählen können, sodass sich kein regionales Monopol bilden kann. Der Bundesrat warnt indes davor, Internet per Kabel als gleichwertigen Ausbau zu betrachten:

Hybrid-Fiber-Coax-Netze (HFC-Netze) können im Einzelfall eine „Brückenfunktion“ erfüllen, dürfen aber nicht als regelhafte oder langfristig gleichwertige Zielstruktur der Kupfermigration verstanden werden. […] HFC-Netze sollten […] keine Anreize setzen, notwendige FTTH- und FTTB-Investitionen aufzuschieben.

Unsere Einschätzung

Die Bundesregierung möchte das Kupfernetz in Deutschland langfristig gegen moderne Glasfaserkabel austauschen. Davon soll auch das Mobilfunknetz profitieren, zum Beispiel entlang von Bahnstrecken. Wir behalten den Gesetzentwurf weiterhin im Auge! Bis dahin freuen wir uns auf eure Einschätzung zu dem Thema in den Kommentaren!

Quellen

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